31/03/2025 - Gelsenwasser AG: GELSENWASSER AG - Jahresabschluss 2024

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2024

JAHRES-ABSCHLUSS

Jahresabschluss der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2024

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024

Aktiva in Mio. €

Anhang

Stand 31.12.2024

Stand 31.12.2023

A.

Anlagevermögen

I. II. III.

Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen

Finanzanlagen

B.

Umlaufvermögen

I. II. III.

Vorräte

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

(1)

15,6 389,8 648,9

1.054,3

45,0 399,6 21,0

465,6

7,2 1.527,1

13,1

418,4

669,5

1.101,0

(2)

38,6

(3)

317,0

11,5

367,1

(4)

8,1

1.476,2

Passiva in Mio. €

Anhang

Stand 31.12.2024

Stand 31.12.2023

A.

Eigenkapital

I. II. III.

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen

B.

Baukostenzuschüsse

C.

Rückstellungen

D.

Verbindlichkeiten

103,1 32,2

250,3

385,6

53,9

352,9

734,7

1.527,1

(5)

103,1

(6)

32,2

(7)

254,3

389,6

(8)

55,2

(9)

352,9

(10)

678,5

1.476,2

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2024

in Mio. € 1.

Umsatzerlöse (inkl. Energiesteuer) Energiesteuer

Umsatzerlöse

3.

2.

Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen

4.

5.

6.

Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand

8.

7.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen

9.

10.

Beteiligungsergebnis Finanzergebnis

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

12.

Ergebnis nach Steuern

13. 14. 15.

Sonstige Steuern Gewerbesteuerumlage

Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn

16.

Jahresüberschuss

17.

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen

18.

Bilanzgewinn

Anhang

(11)(12)

(13)

(14)

(15)

(16)

(17)

(18)(19)

(20)

2024

2023

3.477,2 - 0,1

5.695,3 - 0,1

3.477,1

5.695,2

3,6 7,0

- 1,0 8,3

3,8 - 3.256,5 - 93,5 - 20,4

4,8 - 5.446,8 - 114,5 - 18,3

  • - 95,8 87,8

    • - 90,0 67,9

  • - 22,1 - 0,7 90,3 - 1,2

  • - 13,4 - 0,7 91,5 - 2,0

- 5,0 - 80,1

- 9,4 - 76,1

4,0 - 4,0

4,0 - 4,0

0,0

0,0

ANHANG 2024

Allgemeine Angaben

Die GELSENWASSER AG mit Sitz in Gelsenkirchen ist im Han­delsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschrif­ten des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf­gestellt. Für die Gewinn­ und Verlustrechnung ist das Gesamt­kostenverfahren gewählt.

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 werden beim Unternehmensregister eingereicht und bekannt gemacht. In der Bilanz und Gewinn­ und Verlustrechnung sind im Interesse einer klaren Darstellung einzelne Posten zusam­mengefasst worden; die gesonderte Aufgliederung dieser Posten erfolgt in den jeweiligen Abschnitten des Anhangs. Ein­geklammerte Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Ge­winn­ und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffen­den Positionen im Anhang.

Die GELSENWASSER AG stellt neben dem Jahresabschluss einen Konzernabschluss auf und wird darüber hinaus in den Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG wird beim Unterneh­mensregister eingereicht und bekannt gemacht.

Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und ­verluste, die aus der Abwicklung dieser Geschäfte sowie aus der Umrechnung auf fremde Währung lautender Vermögensgegenstände und Verbindlich­keiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag resultieren, werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Ge­winn­ und Verlustrechnung erfasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft beachtet die verpflichtend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist Folgendes an­zumerken:

Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Ver­mögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, das Sach­anlagevermögen auf der Grundlage der Anschaffungs­ und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthal­ten neben den direkt zurechenbaren Fertigungs­ und Material­kosten notwendige Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital bleiben außer Ansatz.

Die Abschreibungen auf vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte oder hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen entweder linear oder degressiv mit späterem Übergang auf die lineare Methode. Die Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden entsprechend ihrer voraus­sichtlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrie­ben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelan­schaffungskosten von über 250 € bis 800 € werden im An­schaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer beträgt bei immateriellen Vermögens­gegenständen drei bis 40 Jahre, bei Gebäuden zehn bis 50 Jahre, bei Wassergewinnungsanlagen 33 bis 67 Jahre, beim Rohrnetz 25 bis 60 Jahre, bei Maschinen fünf bis 50 Jahre und bei Gegenständen der Betriebs­ und Geschäftsausstattung drei bis 30 Jahre.

Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Beteiligungsunternehmen sowie sonstige Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Zinslos gegebene Wohnungsbaudarlehen werden mit dem Barwert auf der Grundlage eines Zinssatzes von 5,5%, ver­zinsliche Ausleihungen mit dem Nominalwert angesetzt.

Vorräte sind zu Anschaffungs­ oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Auf län­ger lagerndes Material werden ausreichende Abwertungen vorgenommen.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh­, Hilfs­und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durch­schnittswertverfahrens.

Noch nicht abgerechnete Leistungen sind zu Herstellungs­kosten unter Einbeziehung von Einzelkosten und von Lohn­und Materialgemeinkosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wert­berichtigungen angemessen Rechnung getragen. Unverzins­liche langfristige Forderungen werden mit dem Barwert ange­setzt. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kund*innen sind mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Verbräuche wur­den kundenindividuell zum Bilanzstichtag hochgerechnet.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag bilanziert, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Baukostenzuschüsse werden entsprechend dem Abschrei­bungsverlauf des bezuschussten Vermögensgegenstands auf­gelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen er­mittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, wobei zukünftige Gehalts­ und Rentenanpassungen berücksichtigt werden. Bei der Abzinsung werden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet, wobei ein durchschnittlicher Marktzinssatz der ver­gangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt und von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht wird.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berück­sichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflich­tungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmänni­scher Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den jeweils von der Deutschen Bundes­bank veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst. Für zum 31. Dezember 2009 bestehende Aufwandsrück­stellungen nach altem Handelsrecht wurde das Beibehaltungs­wahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB ausgeübt. Für diese Rückstellungen finden die Bewertungsregeln gemäß HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung Anwendung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die geleisteten und erhaltenen Anzahlungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Aus Energieverträgen resultierende Risikopositionen sind ent­sprechend der Portfoliostrategie der GELSENWASSER AG effektiv abzusichern. Hierbei werden für Risikopositionen aus dem Absatz, der Beschaffung und dem Speicher (Grund­geschäfte) physische Gegengeschäfte (Sicherungsgeschäfte) abgeschlossen. Sowohl Grundgeschäfte als auch Sicherungs­geschäfte werden, getrennt nach Strom und Gas, in han­delsrechtliche Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zusammengefasst. Eine separierte Erläuterung der Makro­Bewertungseinheiten erfolgt im Abschnitt "Ergänzende An­gaben".

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen (1)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der GELSENWASSER AG ist als Teil des Anhangs wiedergegeben.

Die sonstigen Ausleihungen betreffen durch Grundpfandrechte gesicherte unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Mitarbei­tende.

Vorräte (2)

in Mio. €

31.12.2024

31.12.2023

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Leistungen

Fertige Erzeugnisse und Waren

3,6

3,9 2,4 38,7

45,0

6,1

28,9

38,6

Die Roh­, Hilfs­ und Betriebsstoffe umfassen im Wesentlichen Rohrnetz­ und Anschlussmaterial.

Fertige Erzeugnisse und Waren beinhalten hauptsächlich den Anteil der GELSENWASSER AG an dem Arbeitsgas der Gas­speicher der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen, und der KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG, Gronau.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3)

in Mio. €

31.12.2024

31.12.2023

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Sonstige Vermögensgegenstände

60,0

154,2 156,9 74,1 14,4

399,6

210,6

39,6

6,8

317,0

Der abgegrenzte, noch nicht abgelesene Verbrauch vom Ab­lesestichtag bis 31. Dezember 2024 beträgt 47,5 Mio. € (Vor­jahr: 51,0 Mio. €) und ist unter den Forderungen aus Lieferun­gen und Leistungen ausgewiesen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erhaltene Abschlags­zahlungen in Höhe von 37,6 Mio. € (Vorjahr: 35,5 Mio. €) auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kund*innen verrechnet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 23,6 Mio. € (Vorjahr: 63,5 Mio. €) und sonstige Forderungen von 7,0 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €). Der überwiegende Teil der Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht, wie im Vorjahr, aus Forderungen aus Cash­Pooling und kurzfristigen Ausleihun­gen sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Eine Verrechnung ist mit Verbindlichkeiten aus Cash­Pooling von 71,5 Mio. € (Vorjahr: 56,5 Mio. €), Lieferungen und Leis­tungen von 6,8 Mio. € (Vorjahr: 27,8 Mio. €) und sonstigen Ver­bindlichkeiten von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) erfolgt.

In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Be­teiligungsverhältnis besteht, sind mit 20,5 Mio. € (Vorjahr: 28,8 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit 5,1 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die restlichen Forde­rungen resultieren, wie im Vorjahr, hauptsächlich aus dem Cash­Pooling.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen unter ande­rem Forderungen aus Energie­ bzw. Stromsteuer, debitorische Kreditoren sowie Erstattungsansprüche für Wasserentnahme­entgelte.

Alle Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten (4)

Der Posten enthält zur Hälfte geleistete Ausgleichszahlun­gen und Investitionszuschüsse im Zusammenhang mit lang­jährigen Wasserbezugs­ und ­lieferverträgen. Sie werden in gleichbleibenden jährlichen Raten aufgelöst.

Gezeichnetes Kapital (5)

Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt. Es beträgt unverändert 103.125.000 € und ist eingeteilt in 3.437.500 nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Wert beträgt 30 €/Aktie.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, ein damaliges Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Bochum GmbH und der Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft, hat der GELSENWASSER AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. mitge­teilt, dass von ihr seit dem 11. September 2003 80,51 % der Stimmrechte an der GELSENWASSER AG gehalten werden.

Mit Datum vom 23. Oktober 2003 hat die Wasser und Gas Westfalen GmbH den außenstehenden Aktionären der GEL­SENWASSER AG ein Pflichtangebot gemäß §§ 35 ff. WpÜG a. F. zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der GELSENWASSER AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 353,14 € je Aktie unterbreitet. Dieses Angebot wurde für insgesamt 258.962 Aktien angenommen. Das ent­spricht einem Anteil von 7,53% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GELSENWASSER AG.

Die Stadtwerke Bochum GmbH und die Dortmunder Stadt­werke Aktiengesellschaft übertrugen ihre bis dahin direkt ge­haltenen Gelsenwasser­Aktien (Stadtwerke Bochum GmbH: 194.907 Aktien; Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft: 41.744 Aktien) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH.

Nach § 21 WpHG wurde der GELSENWASSER AG am 11. September 2016 mitgeteilt, dass die Anteile der Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, an die Stadtwerke Bochum Beteiligungs­ gesellschaft mbH (vormals: MULTIBRID WEA Verwaltungs GmbH), eine Beteiligung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, übertragen wurden.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, hielt zum 31. Dezember 2024 3.194.600 Aktien der GELSENWAS­SER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Kapitalrücklage (6)

In der Kapitalrücklage ist das Aufgeld aus früheren Kapital­erhöhungen in Höhe von 32,2 Mio. € enthalten.

Gewinnrücklagen (7)

Baukostenzuschüsse (8)

in Mio. €

2024

2023

Andere Gewinnrücklagen Bestand am 1. Januar

Zuführung aus dem Jahresüberschuss

Bestand am 31. Dezember

246,3 4,0

250,3

250,3

4,0

254,3

Gelsenwasser ist berechtigt, Baukostenzuschüsse für den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung in Rechnung zu stellen. Diese von den Kund*innen erhaltenen Baukosten­zuschüsse werden passiviert und i. d. R. analog zum Ab­schreibungsverlauf der bezuschussten Anlagen aufgelöst. Erträge aus der Auflösung werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Sie haben sich im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt:

Rückstellungen (9)

in Mio. €

2024

2023

Bestand am 1. Januar Zugänge

Erfasste Erlöse

Bestand am 31. Dezember

53,9

51,4 3,9 1,4

53,9

2,7

1,4

55,2

in Mio. €

31.12.2024

31.12.2023

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen

279,6

285,7 2,3 64,9

352,9

2,5

70,8

352,9

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von leistungsorientierten Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters­, Invaliden­ und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Hierbei besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Mitarbeitende zu erfüllen. Die Zusagen bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mit­arbeitenden.

Den versicherungsmathematischen Berechnungen der Ver­sorgungsverpflichtungen und des Pensionsaufwands wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

in %

31.12.2024

31.12.2023

Rechnungszins

1,90

1,82

Anwartschaftstrend Rententrend

Biometrische Rechnungsgrundlagen

2,5

2,5 2,0

Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus

Heubeck

2,0

Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus

Heubeck

Bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,96%) hätte sich ein um 3,1 Mio. € niedrigerer Rückstellungsbetrag ergeben.

Die Steuerrückstellungen enthalten vorsorglich zurückgestellte Beträge für den noch nicht der steuerlichen Außenprüfung unterlegenen Zeitraum.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ener­giewirtschaftliche Risiken in Form von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften sowie Preisrisiken (30,5 Mio. €; davon 26,4 Mio. € für langfristige Gasspeichernutzungsver­träge), ausstehende Eingangsrechnungen (16,8 Mio. €), Ver­pflichtungen im Personalbereich (12,1 Mio. €) und Konzessi­onsabgaben (4,2 Mio. €).

Verbindlichkeiten (10)

in Mio. €

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr)

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Vorjahr)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr)

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr)

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Vorjahr)

Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr)

- davon aus Steuern (Vorjahr)

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (Vorjahr)

Summe

(Vorjahr)

Gesamt bis zu einem Jahr

120,8

70,9

(207,0)

(153,4)

4,3

4,3

(4,8)

(4,8)

121,3

121,3

(160,3)

(160,3)

407,9

184,9

(347,6)

(164,1)

1,3

1,3

(2,7)

(2,7)

22,9

22,9

(12,3)

(12,3)

10,0

10,0

(0,1)

(0,1)

0,0

0,0

(0,0)

(0,0)

678,5

405,6

(734,7)

(497,6) Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

49,9

(53,6)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

223,0

(183,5)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

272,9

(237,1) davon mehr als fünf Jahre

35,3

(38,9)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

12,0

(178,5)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

0,0

(0,0)

47,3

(217,4)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter­nehmen entfallen 306,6 Mio. € (Vorjahr: 245,4 Mio. €) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH als Gesellschafterin. Steuererstattungsansprüche in Höhe von 25,2 Mio. € (Vorjahr: 23,6 Mio. €) und Forderungen aus der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: Verbindlichkeiten in Höhe von 2,3 Mio. €) wurden mit Verbindlichkeiten aus Darlehen von 253,0 Mio. € (Vorjahr: 188,5 Mio. €), sonstigen Verbindlich­keiten in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von 80,1 Mio. € (Vorjahr: 76,1 Mio. €) saldiert.

Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter­nehmen enthalten verrechnete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) sowie Ver­bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Darüber hinaus bestehen, wie im Vor­jahr, im Wesentlichen Forderungen aus Beteiligungserträgen sowie Verbindlichkeiten aus Cash­Pooling.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €), die mit Forderungen aus Lieferungen und Leis­tungen von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) saldiert worden sind.

ERLÄUTERUNGEN

ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse (inkl. Energiesteuer) (11)

in Mio. €

2024

2023

Erlöse aus dem Gasverkauf (inkl. Wärmeverkauf) Erlöse aus dem Stromverkauf

Erlöse aus dem Wasserverkauf Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen Sonstige Erlöse

2.380,4

4.178,4

1.177,8

238,1

1,4

99,6

5.695,3

754,5

235,5

1,4

105,4

3.477,2

Die Umsatzerlöse werden ganz überwiegend im Inland erzielt.

In den Erlösen aus dem Gasverkauf (inkl. Wärmeverkauf) sind insgesamt -0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) aus Rück­stellungsveränderungen enthalten.

Energiesteuer (12)

Energiesteuer entsteht bei Lieferung von Wärme an Endver­braucher. Sie wird offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

Sonstige betriebliche Erträge (13)

Die hier ausgewiesenen Erträge enthalten Erträge aus An­lagenabgängen und Zuschreibungen in Höhe von 0,4 Mio. €. Darüber hinaus beinhaltet der Posten Erträge aus der Auf­lösung von Rückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. € sowie weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 0,1 Mio. €.

Materialaufwand (14)

in Mio. €

2024

2023

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

Aufwendungen für bezogene Leistungen

3.204,7

5.398,5 48,3

5.446,8

51,8

3.256,5

Die Aufwendungen für Roh­, Hilfs­ und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten überwiegend Aufwendungen für den Wasser­, Gas­ und Strombezug, darüber hinaus Energie­aufwendungen und Reparaturmaterialien. Im Vorjahr wurden die im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Strompreis­bremse (StromPBG) gewährten Entlastungsbeträge in Höhe von 1,8 Mio. € aufwandsmindernd berücksichtigt.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf Anlagenunterhaltung und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Erdgasspeicher. Im Vor­jahr wurden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 5,0 Mio. € aufwandsmindernd erfasst.

Personalaufwand (15)

in Mio. €

2024

2023

Löhne und Gehälter

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

76,7

71,5 43,0

114,5

16,8

93,5

Disclaimer

Gelsenwasser AG published this content on März 31, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via , unedited and unaltered, on März 31, 2025 at 05:41 UTC.

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